Riegel legt Pegelgrenze für Kanufahrten auf der Alten Elz fest

Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl hat eine neue Rechtsverordnung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich der Alten Elz auf Gemarkung Riegel erlassen. Darin werden unter anderem Pegelstände festgelegt, ab denen Kanufahrten und weitere Nutzungen des Gewässers untersagt sind.

Die Verordnung dient nach Angaben der Gemeinde dem Schutz, dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Alten Elz als Lebensraum für seltene und teilweise bedrohte fließwassertypische Tier- und Pflanzenarten. Bei Niedrigwasser geraten aquatische Arten besonders unter Stress. Gründe sind ein geringeres Wasservolumen, ein verringerter Wasserabfluss und damit ein kleinerer Lebensraum. In der warmen Jahreszeit kommt häufig eine höhere Wassertemperatur hinzu.

Die Regelungen gelten für das öffentliche oberirdische Gewässer Alte Elz auf Gemarkung Riegel, Gewässergrundstück Flurstücknummer 9019. Maßgeblich sind die Messwerte am Pegel Riegel-Pumpwerksteg/Alte Elz. Diese sind über die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abrufbar.

Bei Niedrigwasser und einem Pegelstand von gleich oder weniger als 55 Zentimetern am Riegel-Pumpwerksteg/Alte Elz sind das Befahren der Wasserfläche mit Booten, Wasserfahrzeugen aller Art und sonstigen Schwimmgeräten, das Baden, das Betreten des Ufers sowie sonstige Veranstaltungen verboten. Das Verbot tritt einen Tag nach dem Unterschreiten des Grenzpegels in Kraft. Maßgeblich ist der Pegelstand am Vortag um 12 Uhr.

Unberührt bleiben die ordnungsgemäße Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie Gewässerunterhaltungsarbeiten. Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl kann als Ortspolizeibehörde im Einzelfall auf Antrag eine widerrufliche Befreiung erteilen, sofern eine Beeinträchtigung der Schutzgüter ausgeschlossen ist.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote oder gegen Auflagen einer Befreiung verstößt, handelt ordnungswidrig. Nach dem Wassergesetz kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die Rechtsverordnung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung vom 14. April 2022 außer Kraft. Die Verordnung mit Übersichtskarte ist unter www.gemeinde-riegel.de abrufbar und kann im Bürgermeisteramt Riegel am Kaiserstuhl, Hauptstraße 31, Zimmer 13, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.

Quelle: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl

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