Neue Regelungen für Raucher in Denzlingen

Seit dem 1. Juni 2026 gelten in Denzlingen neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere öffentliche Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten.

Das Rauchen ist nun auf Spielplätzen, an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, in Freibädern und Freizeitparks verboten. Ausnahmen gelten nur dort, wo klar gekennzeichnete Raucherbereiche eingerichtet sind.

Zusätzlich ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen auf Straßen, Gehwegen, im Wald, in Grünanlagen oder in die Kanalisation untersagt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeldern geahndet werden. Zigarettenstummel verunreinigen nicht nur das Ortsbild, sondern stellen auch eine Gefahr für das Grundwasser, die Umwelt sowie für Mensch und Tier dar.

Um die Gemeinde sauber zu halten und die ordnungsgemäße Entsorgung unterwegs zu erleichtern, gibt die Gemeinde Denzlingen an der Infozentrale im Rathaus kostenfrei Taschenaschenbecher aus. Diese kleinen, wiederverschließbaren Behälter passen in jede Hosentasche und helfen effektiv dabei, Verschmutzungen einzudämmen.

Die Ausgabe der Taschenaschenbecher erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren, um den Jugendschutz zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Denzlingen

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