In den nächsten Tagen werden auf den Friedhöfen in Waldkirch, Kollnau, Buchholz und Suggental Standfestigkeitskontrollen an den Grabmalen durchgeführt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die Friedhofsverwaltung.
Bei Beanstandungen werden die Nutzungsberechtigten schriftlich informiert und die betreffenden Gräber mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet. In solchen Fällen sind die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Standfestigkeit des Grabmales bis spätestens 31. Juli 2026 wiederherzustellen.
