Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen hat am 26. März 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Breitenfeld V“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird nun durchgeführt.
Der nördliche Stadteingang von Kenzingen ist bereits durch ein Versorgungszentrum geprägt. In den letzten Jahren hat sich hier ein Siedlungsschwerpunkt entwickelt, der nun durch den neuen Bebauungsplan weiter gestärkt werden soll. Der Bereich „Breitenfeld V“ stellt die letzte Entwicklungsfläche in diesem Bereich dar und soll die bestehende Wohnbebauung im Westen mit der Offenburger Straße verbinden. Damit wird eine harmonische Abrundung der Siedlungsfläche angestrebt.
Das Plangebiet liegt im Norden von Kenzingen und grenzt direkt an die bestehende Bebauung an. Im Osten befindet sich die Kreisstraße 5115, die in die Planungen einbezogen wird. Der geplante Kreisverkehr im Norden wird ebenfalls durch kleinere Flächen der angrenzenden Flurstücke unterstützt. Im Süden wird das Gebiet durch den Standort der Feuerwehr und des Betriebshofs der Stadt Kenzingen begrenzt, während im Norden landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 2,77 Hektar.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften werden vom 13. April 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zudem sind die Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus der Stadt Kenzingen zugänglich.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten umfassende umweltbezogene Informationen, darunter einen Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung, sowie Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren.
