In seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 24. Februar 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Teningen die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, auch bekannt als Friedhofsgebührensatzung, beschlossen. Diese neue Regelung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Die Satzung sieht unter anderem die Festsetzung neuer Gebühren vor, die für die Inanspruchnahme der Friedhofsdienstleistungen anfallen. Die genauen Höhe der Gebühren und weitere Details werden in der Satzung aufgeführt. Die Anpassung der Gebühren soll eine angemessene Finanzierung der Friedhofsverwaltung und -infrastruktur gewährleisten.
Mit dieser Maßnahme reagiert die Gemeinde auf die gestiegenen Kosten im Bestattungswesen und möchte gleichzeitig die Qualität der Dienstleistungen aufrechterhalten. Die Bürger von Teningen sind eingeladen, sich über die neuen Regelungen zu informieren und bei Fragen die Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.
Quelle: Pressemitteilung der Teningen
