Der Landkreis Emmendingen hat im Rechtsstreit um den geförderten Breitbandausbau einen Erfolg vor Gericht erzielt. Dies teilt der Landkreis am heutigen Montag, 16. März 2026, mit.
Das Landgericht Freiburg hat die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH mit Urteil vom Donnerstag, 13. Februar 2026, verpflichtet, ihre vertraglichen Zusagen aus den Jahren 2021 und 2022 vollständig umzusetzen. Dazu gehören Planung, Bau und Inbetriebnahme eines Gigabit-Netzes für rund 800 sogenannte „Weiße Flecken“ im Landkreis sowie für zahlreiche Schulstandorte. Als „Weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, die bislang nicht ausreichend mit schnellem Internet versorgt sind. Zudem stellte das Gericht fest, dass sich das Unternehmen mit der Erbringung seiner Leistungen in Verzug befindet. Gegen das Urteil hat die Deutsche Glasfaser Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.
Landrat Hanno Hurth bewertet die Entscheidung als klares Signal zugunsten der Bevölkerung, der Schulen und der Unternehmen im Landkreis. „Das ist ein starkes und klares Urteil zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger, unserer Schulen und der Unternehmen im Landkreis“, erklärte Hurth. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben wird.
Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens verfolgt der Landkreis eine zweigleisige Strategie, um den Ausbau des Breitbandnetzes sicherzustellen. Bereits gestartet wurden europaweite Ausschreibungen für die Ausbaustufen zwei und drei. Dabei geht es um die Versorgung der verbliebenen „Weißen Flecken“ sowie der Schulstandorte. Ziel sei es, verlässliche Partner zu finden, die den Ausbau übernehmen können, falls die Deutsche Glasfaser die Arbeiten nicht wieder aufnimmt. Auf diese Weise sollen auch die bewilligten Fördermittel von Bund und Land gesichert und die Umsetzung beschleunigt werden. Hurth betonte in diesem Zusammenhang: „Wir bedauern sehr, dass die Deutsche Glasfaser den Rechtsweg weiter beschreitet, anstatt ihrer vertraglichen Verantwortung nachzukommen.“ Die Bürger benötigten möglichst schnell leistungsfähige Breitbandanschlüsse. Ziel bleibe deshalb die zügige Versorgung der unterversorgten Gebiete und der Schulstandorte mit gigabitfähiger Infrastruktur – entweder durch die Deutsche Glasfaser oder durch neue Partner.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Weigerung des Unternehmens, die vereinbarten Ausbauarbeiten der zweiten und dritten Ausbaustufe fortzusetzen. Nachdem im Herbst 2022 mit den Bauarbeiten begonnen worden war, stellte die Deutsche Glasfaser diese im Frühjahr 2023 ein und brach den Ausbau schließlich vollständig ab. Als Begründung führte das Unternehmen unter anderem an, über bereits vorhandene Infrastruktur aus der ersten Ausbaustufe im Landkreis nicht ausreichend informiert gewesen zu sein. Der Landkreis hatte daraufhin Lösungen zur Umplanung vorgeschlagen, die von den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes als umsetzbar bestätigt wurden. Dennoch verweigerte das Unternehmen die Vertragserfüllung und verlangte stattdessen eine Aufhebung des Vertrages. Der Kreistag beschloss daraufhin im September 2023, Klage auf Vertragserfüllung zu erheben. Das Landgericht Freiburg bestätigte nun die Rechtsauffassung des Landkreises und stellte fest, dass die eigenverantwortliche Planung zu den vertraglichen Pflichten der Deutschen Glasfaser gehört und dem Unternehmen die vorhandene Infrastruktur aus der ersten Ausbaustufe bekannt gewesen sein musste.
